Scheiss Bürokratenhüners
Zitat:
Reperaturanleitungen
Da verzapfen alle alle möglichen unsinnigen Verordnungen, über Sachen, von denen sie nix verstehen, und kennen überdies noch nicht einmal die einfachsten Regeln der deutschen Rechtschreibung
Reparatur heisst nach zigmaligen Änderungen der deutschen Rechtschreible(e)(h)re immer noch Reparatur
Aber das gute für uns ist, dass der Bundesvolksgerichtshof in Karlsruhe ALLE Vorschriften und Verordnungen mit solcherart schwerwiegenden Rechtschreibfehler grundsätzlich AUSSER KRAFT gesetzt hat,
DA DIE EINDEUTIGKEIT SOLCHER SCHRIFTSÄTZE (mit Rechtschreibfehlern, ich kürze ab) .... NICHT GEWÄHRLEISTET IST. Punktum.
Aber nun mal ernsthaft:
Wenn ich meiner Oma (Gott hab sie seelig), vor 25 Jahren auszugsweise einen Zeitungs-Artikel kopiert habe, den sie nochmal lesen wollte,
kann ich dann wie bei der Steuer durch meine Selbstanzeige mein Strafmass mildern, oder habe ich zumindest Chancen darauf
