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 Betreff des Beitrags: Die unendliche Geschichte eines Geradeauspfeils...
BeitragVerfasst: 07.03.2007, 20:01 
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SeltenSchreiberOderNeuling

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Hallo Z-Fahrer.
Ich bin neu hier und suche neue Foren, um auf einen Bundesweiten Schlendrian der Fahrbahnmarkierer hinzuweisen.
Ich bin seit nunmehr fast 3 ( ! ) Jahren mit einer Fahrbahnmarkierungsfirma vor Gericht und nächste Woche ist dann der Berufungstermin vorm Landgericht.

Kurzum: Es geht um die gängige Praxis, Nachstreumittel auf die noch heissen Kunstoffmarkierung aufzubringen, das aus überwiegend kleinen Glasperlen besteht.
Diese Glasperlen haben exakt den selben Effekt, wie ein mit Glasmurmeln bedeckter Fussboden, auf dem man unweigerlich ausrutscht.
Im Gutachten wurde es als "Kugellagereffekt" bezeichnet.
Erst das vierte Gutachten hat diesen Effekt erst als einzige Ursache festgelegt.
Aber schaut selbst, wie es mir ergangen ist.
Besonders die Süffisanz der gegnerischen Partei sticht stark ins Auge, es wird permanent die "Tatsache" in den Vordergrund gestellt, dass Motorradfahrer Betrüger und Raser sind.

Vorab: Die Firma hat nachweislich den Unfall zu hundert Prozent verursacht, ich muss trotzdem 50% des Schadens aufgrund der überhöhten Betriebsgefahr eines Zweirades tragen.

Hier der direkte Link: http://www.drag1.de/netmans_net2/V10/indexunfall.htm
Für alle, die nicht unbedingt alles lesen wollen, auf Seite 2 ganz oben ist das Urteil des Amtsgerichts, das praktisch alles an Info hergibt, ausser eben die Frechheiten des Gegnerischen Anwaltes.

Die Weiterverlinkung zu dem Schriftverkehr des Rechtsstreites ist ausdrücklich erwünscht, da es offensichtlich ein großes Interesse an der Geschichte gibt, weil es wohl nicht wenigen ähnlich ergangen ist und diese Leute eigentlich nie erfahren haben, warum sie so heftig ausgerutscht sind.

Meine ganze Webseite, auf der man auch den Umbau meiner Guzzi mitverfolgen kann, ist dann hier: http://www.drag1.de

Gruss,

Dirk

Noch was (Weil das sowieso angefragt wird): Ja, ich habe ein witziges Buch geschrieben, welches ich natürlich auch auf meiner Seite erwähne (Wo sonst?).

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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 20:24 
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Hi Dirk,
erstmal herzlich willommen hier im Forum. Tut mir echt leid was dir widerfahren ist, aber warum hast du auch so ein gefährliches Hobby...
Bin auch schonmal auf'ner Fahrbahnmakierung gestürzt, aber eigentlich eher weil die nette Dame aus dem Landkreis vor mir sich kurtzfristig entschloss doch nicht die scharfe Rechtskurve zu ende zu fahren sondern dieses mit einer scharfen Bremsung beendete. Womt ich nun wieder in Zugzwang war. Da ich schon in Schräglage war u. mich eben gerade auf dem Rechtsabbiegerpfei befand sah ich beim bremsen wohl recht doof aus. Was die nette Dame dann auch noch veranlasste auszusteigen und zu sagen: "Wie ist denn das passiert?". IhrGlück das ich noch unter dem Mopped steckte...
Da ich leider nichs beweisen konnte, konnte mir auch der Motorradpolizist, der zufälligvorbei kam nicht weiter helfen. Als der dann wieder weiter fuhr, wendete die nette Dame u. fuhr gerade aus weiter.
Aber ob da jetzt Glaskügelchen im Spiel waren...

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Grüße
Jörg



Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass Gehirnversagen nicht zwangsläufig zum Tod führt.

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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 21:01 
Jau auch von mir ein Herzliches Wilkommen hier aber gibt es eine Kurzfassung davon :lol: :lol: .


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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 21:32 
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SeltenSchreiberOderNeuling

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Moin.

Kurzfassung wäre das Urteil des Amtsgerichts ganz oben auf Seite 2 des Links.

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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 21:35 
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ZwischendurchTipper

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Hallo Dirk,
willkommen hier bei uns im Forum, kann mich eigentlich nur Jörg und Schibi anschließen,......ich glaub auch nicht das Dir hier bei uns jemand helfen kann.
Gruß Dirk


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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 21:59 
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SeltenSchreiberOderNeuling

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Hallo Hawkz750

Da hast Du was falsch verstanden.
In dem Fall bin ich soweit nicht mehr auf Hilfe angewiesen, das geht jetzt seinen letzten Gang ohne grosse Einflussmöglichkeiten.

Es geth hier darum, die fachlichen Hintergründe der grossen Masse zur Verfügung zu stellen.

Wenn die Brufung durch ist, egal was dabei herauskommt, hat es Präzedenzcharakter.

Das könnte diversen Leuten helfen.

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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 22:14 
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ZwischendurchTipper

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Ja, Sorry Dirk,
hab ich dann wohl wirklich falsch verstanden.
Vermute mal Du wirst uns hier im Forum auf dem laufen halten.
Nur noch ein Tip.
Bedenke bitte bitte es ist hier leider in Unserem Staat so:
" RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN SIND ZWEI PAAR SCHUHE"
ist nicht böse gemeint, OK?
Spreche da aus Erfahrung, OK?
Gruß Dirk :roll:


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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 22:17 
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Zitat:
Wenn die Brufung durch ist, egal was dabei herauskommt, hat es Präzedenzcharakter

Ja schon klar,
nur muss man es eben wissen u. dann auch noch solche Kügelchen finden u. beweisen wer sie da hingestreut hat.

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Grüße
Jörg



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BeitragVerfasst: 07.03.2007, 22:59 
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SeltenSchreiberOderNeuling

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Hallo Jörg.
Bei mir hat ein Polizeibeamter Fotos davon gemacht.
Noch besser wäre gewesen, er hätte etwas davon auch noch gesichert.
Aber die Fotos waren so gut, dass die Kügelchen hervorragend zu erkennen waren.
Und solche Kügelchen auf einem Strahlend weissen Pfeil wird wohl kaum einer Oma aus der Handtasche gerieselt sein, das ist Spezialmaterial.
Es war kein Problem, es der Firma zuzurechnen, auch nicht für die Richterin.

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BeitragVerfasst: 08.03.2007, 09:38 
Geht aber auch schon lange die Streiterrei, wie ich sehe.
Kommt mir bekannt vor.
Wenn man im Recht ist, muss man lange Warten bis man Recht bekommt.
Kenn ich, mache ich zur Zeit selber durch, mit den Rcht kriegen.


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BeitragVerfasst: 13.03.2007, 09:38 
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SeltenSchreiberOderNeuling

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Zur Info:

Morgen, 14. März um 9.00 Uhr Berufung beim Landgericht.
Ich werde berichten.

Der Link nochmal:: http://www.drag1.de/netmans_net2/V10/indexunfall.htm

Für die Querleser: auf Seite 2 der Seite ist oben das Urteil, das alle Hintergründe des Unfalls nochmal aufzählt.
Wer aber die Süffisanz gegnerischer Anwälte kennen lernen möchte, sollte sich mal alles antun.

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BeitragVerfasst: 13.03.2007, 12:19 
Na da wünsche ich dir viel Erfolg, wie gesagt so was in der art kenne ich selber da bekommt man recht, und dann wird von der Gegenseite noch mal Einspruch Erhoben.
Obwohl der fall ja klar ist.
Ja mein Leidensgenosse, da hat man es schwer und muss sich in Geduld üben.


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BeitragVerfasst: 16.03.2007, 11:24 
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SeltenSchreiberOderNeuling

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So, die Sache ist fast abgeschlossen.
Auf Seite 2 der Dokumentation könnt Ihr die letzten Schriftstücke, eine kleine Schilderung der Berufungsverhandlung vorab und die Zusammenfassung meines Anwalts nachlesen.
Hier nochmal der Link der ganzen Geschichte:

http://www.drag1.de/netmans_net2/V10/indexunfall.htm

Sobald das Urteil schriftlich fixiert vorliegt, werde ich darauf aufmerksam machen.

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BeitragVerfasst: 16.03.2007, 14:30 
Na so Toll ist es nicht gelaufen, da kriegt man doch ein Hassssssssssssssssssssssssssssss :twisted: :twisted: :twisted:


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BeitragVerfasst: 04.05.2008, 13:11 
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Forumsgreenhorn

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Thread ist zwar schon älter aber dennoch, ich habe in der Fahrschule beim damaliger einser gelernt NIEMALS auf die Fahrbahnmarkierungen zu fahren.
Dass bei Ranfahren an Kreuzungen oder beim Abiegen, daran halte ich mich noch heute.
Dann gibts auch Hinweisschilder wo steht *Achtung Rollsplit*
die stehen da auch nicht umsonst. Nichts für ungut aber, bisschen selber bist da auch schuld.


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BeitragVerfasst: 04.05.2008, 15:39 
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SeltenSchreiberOderNeuling

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Hai Robby.

Vielleicht schon ein bisschen, aber es waren alle Markierungen entsprechend falsch verarbeitet, auch die Linien, die man zwangsläufig überqueren muss, zum Beispiel, wenn ich an der Kreuzung links abgebogen wäre...!
Und: Wenn ein Fahrlehrer dir beibringt, dass du nicht über Markierungen fahren sollst, so ist das eine allgemeine Aussage, die sich aber nur auf sehr nasse(!) , bzw sehr alte und somit glatt gefahrene (!), dadurch nicht mehr zugelassene Markierungen bezieht.
Eine gute Markierung hat gleich gute oder höhere Reibwerte, als die Fahrbahndecke, auf der sie aufgetragen wird.
Schlechtere Systeme, die neu nicht diese Eigenschaften erfüllen, würde man nicht zulassen.
Und das haben auch die beiden Gutachter und die Richterin erkannt und bestätigt, denn die Schuld wurde zu 100% beim Gegner festgestellt.
Wenn du dir wirklich alles aufmerksam durchgelesen hast (Das ist schwer, denn es ist sehr viel...), dann hast du ja auch vom sogenannten "Kugellagereffekt gelesen, der entsteht, wenn man über diese kleinen Glasperlen fährt.
Es ist so, als wenn du dich in einen Raum begibst, dessen Boden schön gleichmäßig mit Murmeln bedeckt ist.
Da renn mal durch, da liegst du schneller auf dem Hinterkopf, als wie du reagieren kannst.
Dieser Effekt ist brandgefährlich, weswegen auch in den Verarbeitungsrichtlinien steht, dass man danach unbedingt abfegen muss.
Aber du hast ja recht, denn ich hätte einfach nicht drüberfahren sollen... Das mach ich nämlich genauso wie du, auch nie... nur manchmal, wenns gar nicht gefährlich ist....naja....

Und noch etwas: Schilder haben sich da in keiner Weise zu der Zeit befunden, stand auch im Txt, aber es war ja auch viel und da liest man ja vielleicht auch nur die Hälfte....

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BeitragVerfasst: 04.05.2008, 16:37 
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MeisterSchreiber
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hawkz750 hat geschrieben:
Hallo Dirk,
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Gruß Dirk


räusper...

Nun ja, jetzt wohl nicht mehr, denn man befindet sich ja bereits in der Berufung.

Nur ganz allgemein:

Dass sich die Gegenseite - zuweilen auch mit wenig netten Ausführungen zum Gegener - aus der Affaire zu ziehen versucht, ist ja nun schlicht normal.

Man mag - gearde als betroffene Partei - dies nicht eben "nett" finden, dennoch: es ist üblich und ich mache es im übrigen in meiner eigenen Praxis auch regelmäßig. Wo die Grenzen des guten Geschmacks überschritten sind, ist Individualansicht.

Aber: in aller Regel, und es kommt naturgemäß häufiger vor, dass sich ein Amtsrichter vergaloppiert, wird eine Berufung möglich sein und sollte auch angestrebt werden. Immer nach dem Motto: Die Kammer (des Landgerichts) wirds schon richten - bzw der Senat des OLG, wenns denn beim LG losgegangen ist...

Solche verkehrssicherungspflichtsachen sind aber eben auch regelmäßig in besonderem maße "Ansichtssache" des erkennenden Gerichts. Dies gilt immer dann besonders, wenn es sich bei der Beklagten um die öffentlich Hand handelt...
Dies zumindest hat in meinem eigenen Verfahren - durchaus vergleichbarer Sachverhalt - der Vorsitzende Richter des Semats des OLG (hinter vorgehaltener Hand) expressis verbis bestätigt.

Gruß

ELR-21

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KERKER kicks ass!

---
Der Hektiker rast noch bei Gelb über die Ampel;
der Besonnene wartet, bis endlich Rot ist!

Es gibt Leute, die fahren so langsam....die werden nicht geblitzt, die werden gemalt..


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BeitragVerfasst: 04.05.2008, 17:11 
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SeltenSchreiberOderNeuling

Registriert: 07.03.2007, 19:31
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Hai ELR-21.

die Berufung ist auch durch, und wie ich schon mal schrieb, ist dieser Thread von mir eigentlich nur eröffnet worden, weil ich Leuten, die auf solchen neuen Fahrbahnmarkierungen ausgerutscht sind, helfen will, die richtigen Beweise sichern zu lassen und vor Gericht die richtigen Ansätze zu haben.
Ich hatte das Glück, in der Familie einen zu haben, der Bundesweit auf Zulieferer und Fachleute zurückgreifen konnte, die ihm, und damit dann mir geholfen haben, deren vorsätzlichen Falsch-Thesen und Behauptungen fachlich auszuhebeln.

Wie auch immer: Die Berufung hat auch an der Schuldfrage nichts geändert, denn die war schon vom Amtsgericht zu hundert Prozent festgelegt worden, nur meinen Eigenanteil wegen der höheren "Betriebsgefahr" eines einspurigen Fahrzeugs, die da noch bei 50% lag, wurde auf 25% reduziert.
Wie man da auch wieder so schön sinngemäß äußerte: wer Motorrad fährt, muss eben immer damit rechnen, auf die Klappe zu fliegen, weil andere gerade mal was auf der Fahrbahn liegen lassen haben. Und deswegen muss ein Motorradfahrer immer so fahren, dass dann eben auch nix passiert.
Wenn ich auf dieser vielbefahrenen Straße 30Km/h gefahren wäre, wäre ich vielleicht nur ein bisschen weggerutscht, aber die hundert PKW-Fahrer, die hinter mir herbummeln hätten müssen, hätten mich schon einen Kilometer vorher an die nächste Laterne gehängt.

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