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 Betreff des Beitrags: Nicht fotografiertes Kennzeichen
BeitragVerfasst: 17.01.2007, 12:04 
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Obwohl ich die gesetzlich erlaubten 50 km/h selten überschreite (im 1. Gang...), bin ich vor einiger Zeit von vorne abgelichtet worden. Der Insasse des Radarwagens hat dann wohl mein Kennzeichen abgelesen und ich habe Post bekommen (endlich schreibt mir mal jemand...).
Habe mich wie folgt dazu geäußert: "Bitte um Zusendung einer Kopie des fotografierten Kennzeichens, damit ich diese ggf. an meinen Rechtsanwalt weiterleiten kann."
Scheint zu klappen, nix mehr von gehört.

Gruss Nils


NIE ÜBER 200 - MAN WILL JA AUCH MAL WAS VON DER LANSCHAFT SEHEN...


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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 12:08 
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Suuuuper Tip !!!! :idea: :idea: :idea: :D

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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 12:12 
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Das Kennzeichen muß nicht fotografiert werden um Dich dranzukriegen. Es wird nur eine Ermittlung gestartet, das dauert etwas. In der Regel reicht es wenn die Polizei Dein Kennzeichen aufschreibt.


Gruß Holgi


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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 12:23 
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In meinem Fall hat`s geklappt. Habe aber auch schon mal von einem Fall, wie Du ihn beschreibst (also mit anschließender Ermittlung) gehört...
Gruss Nils


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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 12:26 
Hi
Hey Nils.
Das was Holgi sagt stimmt.Die Zeugenaussage eines Polizisten ist gleich zu setzen mit einem "Bild" vom Kennzeichen.Wenn die Sache vor dem Verkehrsgericht kommen sollte,ist die Aussage eines Polizisten sogar noch beweiskräftiger als das Foto.
Generell sollte man,wenn es um Punkte und Fahrverbote geht,einen Anwalt einschalten,der z.B. ein Protokoll von der Pol-Behörde anfordert,in dem genau steht,wie der Blitzer justiert wurde,aufgestellt wurde usw.(Eichprotokoll).Wenn sich dann Fehler nachweisen lassen,wird das Messergebnis vor Gericht nicht anerkannt.Ich weiß von einem Fall,da konnte die Polizei ein solches Protokoll nicht erbringen.Dem Einspruch des geblitzten wurde statt gegeben,und das Verfahren wurde eingestellt.
gruß ****

P.S. Hey Nils...am 19.01 ist wieder Treffen.


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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 12:52 
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Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Vekehrsvergehen ein Viertel Jahr.Wurdest Du angeschrieben, ist die Frist unterbrochen.
Sollte das Verfahren eingestellt werden, wirst Du darüber unterrichtet. Ist das noch nicht geschehen, bist Du keineswegs aus dem Schneider.

Gruß Holgi


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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 12:57 
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Wenn ich mal intensiver nachrechne, sind`s nun fast schon 2 Jahre... Wird aber sicher auch eine Sache des jeweiligen Bundeslandes sowie des zuständigen Sachbearbeiters u.s.w. sein...
Gruss Nils


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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 19:56 
Zustellungsfristen:

Ab dem Tattag hat die Behörde drei Monate plus 14 Tage um dir einen Anhörungsbogen zuzusenden.

Ab dem Anhörungsbogen hat die Behörde drei Monate plus 14 Tage um dir einen Bußgeldbescheid zuzusenden.


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BeitragVerfasst: 17.01.2007, 23:27 
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MeisterSchreiber

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Na das das sooo lange her ist, hast Du uns ja bist jetzt verschwiegen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nicht fotografiertes Kennzeichen
BeitragVerfasst: 05.02.2007, 15:41 
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Nils hat geschrieben:
Obwohl ich die gesetzlich erlaubten 50 km/h selten überschreite (im 1. Gang...), bin ich vor einiger Zeit von vorne abgelichtet worden. Der Insasse des Radarwagens hat dann wohl mein Kennzeichen abgelesen und ich habe Post bekommen (endlich schreibt mir mal jemand...).
Habe mich wie folgt dazu geäußert: "Bitte um Zusendung einer Kopie des fotografierten Kennzeichens, damit ich diese ggf. an meinen Rechtsanwalt weiterleiten kann."


mich haben sie mal mit 89 statt 50 von vorne geblitzt. Der Blitzer hat mein Kennzeichen notiert. Da die Fotos schlecht waren, habe ich Anwalt schreiben lassen "er kann sich an nichts erinnern" und nach 2 Wochen wurde das Verfahren kommentarlos eingestellt ...

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Gruß, Stefan


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BeitragVerfasst: 05.02.2007, 20:09 
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JahrhundertPoster
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Na bitte, scheint ja nicht nur bei mir geklappt zu haben. Ich hatte übrigens auch genau 89 km/h. Scheint ein glücklicher Wert zu sein, zumal ja auch bei 90 der Lappen für 1 Monat wech is...


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BeitragVerfasst: 06.02.2007, 18:45 
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MeisterSchreiber
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Hi Leute,

also denke auch mal das ohne Beweisfoto nicht viel geht. Mein Bsp.
In meinen jungen Jahren war ich mit meinem M...a unterwegs. 2.00 Uhr Morgens habe ich meinen Kumpel bei sich zu Hause abgeladen. Mit durchdrehenden Reifen und 5 Klang Fanfare habe ich mich abgemeldet.
Pech für mich.!!
Gegenüber war ein Streifenwagen, der natürlich gleich die Kelle geschwungen hat.
Hatte eigentlich nur 2 Möglichkeiten 1. Anhalten oder Speed. Habe mich damals für die 2. Lösung entschieden.
Ganze 3 Tage später bekam ich natürlich Post von der Busgeldstelle
mit Lärmbelästigungen - Rühestörungen usw. eine ganze Palette eben.
Einspruch eingelegt.....bla. bla. bla.
Verfahren wurde irgendwann mal eingestellt. :lol: :lol:
Trotz Zeugen !!
Na ja, wenn ich es nicht war...

Gruß Skip

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