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 Betreff des Beitrags: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 12.05.2025, 17:00 
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MittagspausenTipper

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Servus Gemeinde,
bei meiner Z1100 ST ist das Starten nur möglich wenn die Kupplung gezogen ist. Allerdings geht sie bei eingelegten Gang und ausgeklappten Seitenständer nicht aus. Es gibt auch keinen Schalter am Seitenständer. Rechtliche, so denke ich ist das nicht in Ordnung. Welche Erfahrungen bzw Tricks könnt ihr mir geben?


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 12.05.2025, 18:30 
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MittagspausenTipper

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Das einzige was ich gefunden habe ist, dass entweder über einen Schalter das Motorrad ausgehen muss oder der Seitenständer bei Entlastung hochklappen muss. Da gibt es auch keinen " Bestandsschutz ". Muss also nachgerüstet werden und ist bei der HU ein erheblicher Mangel der zum Nichtbestehen der Prüfung führt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 12.05.2025, 18:31 
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es muss gewährleistet sein das Du nicht mit ausgeklapptem Seitenständer losfahren kannst.
Also sollte der Motor,bei ausgeklapptem Ständer,beim losfahren ausgehen oder der Seitenständer Federbelastet einklappen.
Dafür gibt es Umbausätze ...

https://z-fever.de/shop/de/product_info.php?info=p6060_einklapp-automatik-seitenstaender.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 12.05.2025, 18:45 
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Ein starkes Forum.
Vielen Dank für die Info :daumen02:


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 13.05.2025, 09:43 
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Moin,
ich kenne die 11st nicht gut, aber wenn sie nur bei gezogener Kupplung anspringt, müsste doch da schon ein Schalter sein und dann vielleicht ein Kontakt am Seitenständer?

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Grüße
Jörg



Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass Gehirnversagen nicht zwangsläufig zum Tod führt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 13.05.2025, 17:32 
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Am Seitenständer oder in der näheren Umgebung ist weder ein Kabel noch ein Schalter. Muss mir mal den Plan der elektrischen Schaltungen ansehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 13.05.2025, 19:11 
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den Schaltplan musst Du nicht durchsuchen.
Ständer ohne Schalter wie auf dem ersten Foto,mit Schalter ist am Rahmen eine Aufnahme angeschweisst wie auf dem zweiten Foto ...

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20230226_173323.jpg
20230226_173323.jpg [ 155.04 KiB | 69-mal betrachtet ]


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 13.05.2025, 19:25 
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Danke, Bild 1 passt bei meiner ST


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 13.05.2025, 20:37 
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Kann mir dann bitte jemand erklären, was es mit der gezogenen Kupplung für eine Bewandnis hat?

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Jörg



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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 13.05.2025, 21:42 
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normalerweise haben die Schalter die Funktion den Motor auch mit eingelegtem Gang zu starten.
Wahrscheinlich lässt sich die ST nur im Leerlauf oder mit eingelegtem Gang und gezogener Kupplung starten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 09:44 
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Rastet denn dein Seitenständer in ausgeklappten Zustand ein und bleibt bei Entlastung ausgeklappt. ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 11:05 
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Hallo Gisi,
ja, der Seitenständer bleibt bei Entlastung aufgeklappt.
Und rastet wenn er aufgeklappt wird ein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 11:09 
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Mal abgesehen von der rechtlichen Seite ist das bedenklich, wenn du mit ausgek,appten Seitenständer losfahren kannst. Würde ich auf jeden Fall ändern.







.

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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 11:27 
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Hab ich ja vor. Suche halt nach ner Lösung ohne in die Elektrik eingreifen zu müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 13:04 
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Wenn du nicht in die Elektrik eingreifen willst musst du einen einfachen Seitenständer ohne den Rastmechnismus nehmen, mit einer Feder und Umlenkung, bei dem die Feder den Seitenständer automatisch bei Entlastung hochziehen. ABER WARUM NICHT EINFACH EINEN Schalter unten einbauen von irgendeiner suzuki yamaha und in das Pluskabel zu den Zündspulen einsetzen bei Kontakt mit dem ausgeklapten seitenständer wird dann der Strom unterbrochen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 14:25 
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und wo soll der Schalter befestigt werden ?
Außerdem fehlt am Seitenständer dann auch noch ein Winkel als Gegenstück und ein Pluskabel schließt man auch nicht über den Seitenständer an,die Dinger schalten Masse.
Je nachdem wie der Rest verkabelt ist,muss wegen dem Kupplungsschalter auch noch ein Relais eingebaut werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 14:56 
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Hab gerade mit André von Z-Fever geschrieben. Er meinte die mechanische Lösung müsste passen. Melde mich wenn das Teil da ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 14.05.2025, 18:41 
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@noname. Na ein bißchen muss man sich schon einfallen lassen. Ich mach mal beizeiten ein Foto.

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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 16.05.2025, 13:35 
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Hier mal ein Foto, wie ich das an meiner Z gelöst habe
Blech gefertigt, angeschraubt, darauf dann den Schalter montiert. Fertig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche rechtliches zum Sitenständer
BeitragVerfasst: 19.05.2025, 14:44 
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MittagspausenTipper

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Wollte euch nur mitteilen, dass die Einklappautomatik funktioniert.


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