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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 29.04.2009, 17:30 
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MeisterSchreiber

Registriert: 28.09.2004, 15:52
Beiträge: 561
Wohnort: Braunschweig
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)

Fast richtig. In den 21 db sind die 5 db Toleranz schon drinn(sagte mir ein TÜV-Prüfer), also auf keinen Fall 26db. Aber das ändert nix daran das das Fahrgeräusch nicht mehr als Bj.bedingt max. 86 db betragen darf.
Und klappentechnik gab es halt damals noch nicht im Auspuff.
Wie geagt: Nützt alles nix wenn es dem Grüngekleideteten nicht passt , bleibt der Ofen stehen, egal was in irgendwelchen Foren für Fantastareien kursieren.
So nu laßt uns wieder an die schönen Dinge des Lebens denken und die Treffen anfahren die dieses Jahr wieder veranstaltet werden.

Gruß Holgi


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 09.04.2010, 14:41 
Hi Leutz,

wie ist es, wenn man ein rotes 07er Wechselkennzeichen hat. Ist es dann Wurst was man für eine Tüte dran hat oder muss die auch eingetragen sein???? denn zum TÜV muss man dann ja nicht mehr....


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 11.04.2010, 10:35 
Hi Leutzz,

kann es denn wircklich sein, dass sich niemand mit den roten Wechselkennzeichen bezüglich der Montage von Auspuffanlagen die so nicht eingetragen werden auskennen ???

das kann ich nicht glauben :idee04: :idee04: :idee04: :idee04:


Der andere Mist mit Bewegungsfahrten, zu Treffen fahren, Fahrtenbuch usw. kenn ich..........

Es ist halt so, wenn ich meine z9oo fertig habe besitze ich zwei Oldtimer Motorräder.......und die dann mit einem Wechselkennzeichen zu bewegen wäre ja nicht schlecht oder.

bin gespannt ob und was ihr dazu meint....


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 11.04.2010, 12:47 
Hi
Zum roten Oldtimer-Kennzeichen....X-07xxx
Grundsätzlich darf bei diesem Kennzeichen nur die orginale Auspuffanlage oder eine zeitgenössische Anlage angebaut werden.
Eine nicht orginale Anlage muss vom Tüv genauso abgenommen werden und in der 07 ´er Datenerklärung eingetragen werden,wie bei einer normalen Zulassung.
Gleiches gilt für das schwarze...Einzelfahrzeug bezogene "H" Kennzeichen.
Also...im Fahrtenbuch für das rote 07 ´er Kennzeichen wird zwar eine andere Auspuffanlage nicht beschrieben bzw. erwähnt,aber aus dem beim Kraftverkehrsamt vorliegenden Daten über die Fahrzeuge (welche mit diesem Kennzeichen auf dem öffentlichen Strassenland bewegt werden),muss hervorgehen,was an dem Fahrzeug abgenommen und angebaut ist.
Kommst du in eine Kontrolle,und die Rennleitung hat den Verdacht,dass da was nicht stimmt,machen die vor Ort Fotos.
Diese werden abgeglichen mit den Daten und Fotos welche bei der Behörde vorliegen.
Geht daraus eindeutig hervor,dass die Auspuffanlage nicht eingetragen ist,bzw.die Behörde keine Übereinstimmung feststellen kann,dann bist du mit einer erloschenden Betriebserlaubnis gefahren.
Das bedeutet...Strafe..Punkte...und kann auch bedeuten,dass dir die Zuverlässigkeit für das Führen von Fahrzeugen mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen aberkannt wird.
Dies wiederrum führt zum Einzug deines roten Oldikennzeichens.

Faziet.:Lass die Finger davon.

Gruss ****


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 12.04.2010, 07:02 
HI Achim,

danke für die Antwort....auf dich ist halt Verlass........

also am besten alles Orschinol lassen oder vorher eintragen.......aber irgendwie muss ich dann halt beide Fahrzeuge

bewegen.....und beide normal anmelden ist halt auch irgendwie blöd......


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 12.04.2010, 09:25 
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JahrhundertPoster
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*Ex-User* hat geschrieben:
Hi
Zum roten Oldtimer-Kennzeichen....X-07xxx
...

Gruss Achim


Ist doch ein Youngtimer-Kennzeichen ! Kein H-Kennzeichen ! Aber auch bei einem H-Kennzeichen sind andere Anlagen wie Sportschalldämpfer erlaubt.
Zumindest bei meinem Vater an seinem Triumph TR6 !!!

Hier hab ich mal was nettes gefunden:
http://www.gs-classic.de/tipps/ausp_02.htm



Gruß Danny

_________________
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- Das Leben ist zu kurz für den TÜV ! -


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 13.04.2010, 15:29 
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RundUmDieUhrPoster

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Schwarzer Holgi hat geschrieben:
Oh man, das Thema hatten wir schon öfters. Es nützt alles nix wenn die grüne Rennleitung den Auspuff als Beweissicherung abschraubt oder schrauben läßt, es Samstagnachmittag 17:00 ist und Du 500 Kilometer von zu Hause weg bist. Dann mußte bis Montag warten(auf der Fahrt in den Urlaub sehr entspannend) bis Du Dir einen ANwalt nehmen kannst, der dann was für Dich tun kann. Und wenn sich die Jungs auf Stur stellen lassen sie Dein Mopped bei der Gelegenheit gleich ganz und gar von einem SEHR strengen Prüfer begutachten, der Dir die Hälfte Deiner Eintragungen rausstreicht. Womit dann auch der Richter von der Rechtmäßigkeit der Stillegung, oder was auch immer, überzeugt ist. Dann kannste Deinen Ofen nach Hause schleppen lassen, denn das FAHRGERÄUSCH darf nicht um 1 db überschritten werden.Übrigens ist der Umrechnungsfaktor von db oder dbN auf dbP oder dbA 15-16.
Also z.B. 80dbN entsprechen ca 95-96 db nach heutigem Recht. Das weiß schon jeder Dorfpolizist.

Ansonsten Gute Fahrt weiterhin...



Sorry,das ich diesen Fred nochmal hochhole, aber mich lässt dieses Thema nicht kalt.
Habe auch die Sufu durchgekramt, bin aber leider nicht wirklich fündig geworden bzw. bin noch verwirrter als zuvor. :lol07:

Also ich habe 84N eingetragen, und zwar sowohl Stand- wie auch Fahrgeräusch bei einer EZ 1978.
Bedeutet das jetzt eine zulässige Lautstärke von 110 db (also +26) oder doch nur 99 db (also +15) oder gar 104 db (also +20)????????????????????????????????????????

Es ist doch sonst alles geregelt, also wäre ich sehr dankbar für eine verlässliche Info.

Vielleicht mögen sich die Herren der überwachenden Hoheit mal dazu äussern.

Es kann doch nicht sein, das sowas je nach Gusto und / oder Bundesland gehändelt wird, oder etwa doch??? Fragen über Fragen...

_________________
Herzliche Grüzzze von Paul


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 13.04.2010, 19:20 
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MeisterSchreiber

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Hallo

Also zu Deinem Eingetragenen Wert kannst Du 15db zurechnen, was dann 99 db nach heutigen Standart entsprechen würde(laut mir gemachten Angaben eines TÜV Prüfers).
Die Toleranz von 5 db bezieht sich auf eventuelle Alterung und Nebengeräusche, die durch Umweltgräusche,Verkehr usw. auftreten können, beziehen.
Also sollte die Messung nicht mehr als 104db max. betragen,bei 50cm Meßabstand. Dabei darf das Fahrgeräusch aber nicht Überschritten werden(86db).
Das gilt nur bei db oder dbN. Meist hat man aber schon ein Problem 95 oder mehr db(A) Standgeräusch eingetragen zu bekommen.
So wurde mir das von einem TÜV-Prüfer vor einigen Jahren gesagt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 14.04.2010, 07:22 
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JahrhundertPoster
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hast dir wohl nicht durchgelesen, was ?! :idee05:

Zitat:

Die problematische Nahfeldmessung
Hierbei muss mindestens 3 Meter Abstand von jedem Punkt des Fahrzeugs zur nächsten Erhebung vorhanden sein. Das Messgerät muss 0,5 Meter Abstand und 45° ( +/- 10°) zur Längsachse des Fahrzeugs haben. Und zwar auf Höhe der Lärmquelle, also in Höhe der verdächtigen Tüten.
Das Ganze erfolgt im Leerlauf, mit Halb-Gas und mit Gas zu. Für ganz Schlaue oder bei Motorrädern ohne Drehzahlmesser haben die Grünen oft eigene Drehzahlmesser dabei!
Es werden 3 Messungen mit nicht mehr als 2 dB (A) Abweichung gemacht und der höchste Wert gilt. Und das Schlimmste: Es gibt keine Toleranz!!!
Du hast ein Fahrzeug mit "N"-Zusatz und protestierst lauthals gegen die "P"-Messung? Keine Chance: Die Verkehrsüberwacher werden meist trotzdem eine Nahfeldmessung durchführen, da das alte Verfahren so mal eben nicht möglich ist.
Das Messergebnis muss dann jedoch auf die 7 Meter Abstand umgerechnet werden! Geht man von einer Abnahme des Schalldruckpegels bei 2 Metern Abstand von - 6 dB (A) aus ergibt sich bei 6,5 Metern fast 20 dB (A). Das wäre bei eingetragenen 83 dB (A) dann so um 104 erlaubte dB (A) mit Toleranz des Messgerätes.

Der richtige Umgang mit der Messtechnik ist also nicht so einfach. Ob die jeder "Freund und Helfer" beherrscht und ob das Messgerät auch richtig kalibriert wurde, kann oftmals bezweifelt werden. Wer hier nicht hartnäckig bleibt, ist sein geliebtes Moped erstmal los.



Gruß Danny

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