Schwarzer Holgi hat geschrieben:
Oh man, das Thema hatten wir schon öfters. Es nützt alles nix wenn die grüne Rennleitung den Auspuff als Beweissicherung abschraubt oder schrauben läßt, es Samstagnachmittag 17:00 ist und Du 500 Kilometer von zu Hause weg bist. Dann mußte bis Montag warten(auf der Fahrt in den Urlaub sehr entspannend) bis Du Dir einen ANwalt nehmen kannst, der dann was für Dich tun kann. Und wenn sich die Jungs auf Stur stellen lassen sie Dein Mopped bei der Gelegenheit gleich ganz und gar von einem SEHR strengen Prüfer begutachten, der Dir die Hälfte Deiner Eintragungen rausstreicht. Womit dann auch der Richter von der Rechtmäßigkeit der Stillegung, oder was auch immer, überzeugt ist. Dann kannste Deinen Ofen nach Hause schleppen lassen, denn das FAHRGERÄUSCH darf nicht um 1 db überschritten werden.Übrigens ist der Umrechnungsfaktor von db oder dbN auf dbP oder dbA 15-16.
Also z.B. 80dbN entsprechen ca 95-96 db nach heutigem Recht. Das weiß schon jeder Dorfpolizist.
Ansonsten Gute Fahrt weiterhin...
Sorry,das ich diesen Fred nochmal hochhole, aber mich lässt dieses Thema nicht kalt.
Habe auch die Sufu durchgekramt, bin aber leider nicht wirklich fündig geworden bzw. bin noch verwirrter als zuvor.
Also ich habe 84N eingetragen, und zwar sowohl Stand- wie auch Fahrgeräusch bei einer EZ 1978.
Bedeutet das jetzt eine zulässige Lautstärke von 110 db (also +26) oder doch nur 99 db (also +15) oder gar 104 db (also +20)????????????????????????????????????????
Es ist doch sonst alles geregelt, also wäre ich sehr dankbar für eine verlässliche Info.
Vielleicht mögen sich die Herren der überwachenden Hoheit mal dazu äussern.
Es kann doch nicht sein, das sowas je nach Gusto und / oder Bundesland gehändelt wird, oder etwa doch??? Fragen über Fragen...