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Umfrage zu folgendem BGH-Urteil:
Ja, ich habe es gelesen, es ist interessant! 86%  86%  [ 18 ]
Das interessiert mich nicht 10%  10%  [ 2 ]
Gilt für mich sowieso nicht, habe es sowieso nicht verstanden 0%  0%  [ 0 ]
Nein, ich habe es nicht gelesen 5%  5%  [ 1 ]
Abstimmungen insgesamt : 21
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 Betreff des Beitrags: BGH Urteil zum Forum
BeitragVerfasst: 02.04.2007, 09:05 
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ZwischendurchTipper
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Hallo Z-Freunde,
für diejenigen, die es interessiert:
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

--------------------------------------------------------------------------------

Nr. 39/2007

Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet


Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.


Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. An einer abschließenden Entscheidung war der Senat gehindert, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war.

Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06

LG Düsseldorf – Entscheidung vom 14.9.2005 - 12 O 440/04 ./. OLG Düsseldorf – Entscheidung vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05

Karlsruhe, den 27. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
__________________________________

und wer immer noch nicht genug hat, der kann auch unter:
http://www.forenabmahnungen.de/thema-821.html
noch weiterlesten und sich juristisch beträufeln lassen.

Wenn es nicht so ernst wäre, käme man schnell auf die Denke, das Forum in der Rechtsform einer LTd zu betreiben und auf die "Never-come-Back-iland" zu verlegen, bei denen kein Auslieferungsabkommen besteht :wink: sogn. "rechtliches Outsourcen"

....oder einfach Forenregeln befolgen und wenn´s geht nur den Bekannten "Verdächtigen" aus dem Forum etwas einheizen. Die verstehen es dann wirklich als Spass.

Unterlassungsansprüche in Form von Unterlassungsklagen, gerade wenn der Schreiber bekannt ist, kann schon teuer werden. Zumindestens kann´s die Rechtsanwaltsgebühr vom Gegner kosten und bei Wiederholung mit Unterlassungsanspruch ne ganze Ecke mehr.

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Gruss aus Baden-Baden
und immer den richtigen Oelstand unter dem Kolben
Dietmar
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BeitragVerfasst: 02.04.2007, 09:46 
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danke dass du dir die Mühe gemacht hast, Dietmar!
Wollte euch eigentl. mit dem trockenen Kram nicht langweilen,
weil es eh von max 1,5 - 2%Prozent der User gelesen wird.

Abgesehen davon, das das noch längst nicht das Ende der Fahnenstange ist,
sollte das doch jeder User einmal beherzigen.
Die haben denn den Streß, sekundär die Admins.

Weswegen ich jetzt mit einer neuen Riesen-Motovation ans löschen gehe,
und nicht stundenlang rumdiskutiere, warum, weshalb, ja aber wat is mit "Meiningsfreiheit"bla, bla blaaaaaa!!

(ich meine es im allgemeinen, keinen Bestimmten User!)

Rechtlich zweifelhafte Beiträge werden einfach deleted und gut ist!

Und für mich wird der ganze Schwalm eher zum Zeitklauer,
zudem bin ich auch noch den Usern gegenüber der "Böse",
wenn ich lösche verschiebe oder
den "Klugsche**er" raushängen lassen muß.

Manchmal machts keinen Spaß mehr als Verantwortlicher.....

Gruß
Alex

ps: hab mal ne Umfrage draus gemacht. Mal sehen wer alles abstimmt :lol:


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BeitragVerfasst: 02.04.2007, 18:05 
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Gib nicht auf und mach weiter so, denn auch Meinungsfreiheit hat Grenzen. Nach allem was ich bisher so beobachtet habe findest Du bisher ein sehr gutes Mittelmaß.

Lob aus Berlin

Dirk

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BeitragVerfasst: 02.04.2007, 20:50 
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Dass heißt doch dann wohl das sowohl der Forenbetreiber als auch derjenige der den Beitrag einstellt für den Inhalt belangt werden kann! Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Ist schon prima mit der Abstimmung, aber du hättest viell Mehrfachnennungen zulassen sollen :roll: hab den Artikel zwar gelesen, aber hab ihn nicht wirklich verstanden :oops:

Gruß aus dem Bergischen

und hoffe es geht hier weiter mit dem Forum... (So wie es jetzt ist)

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BeitragVerfasst: 02.04.2007, 21:26 
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ZwischendurchTipper
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Elltedeer hat geschrieben:
Dass heißt doch dann wohl das sowohl der Forenbetreiber als auch derjenige der den Beitrag einstellt für den Inhalt belangt werden kann! Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Ist schon prima mit der Abstimmung, aber du hättest viell Mehrfachnennungen zulassen sollen :roll: hab den Artikel zwar gelesen, aber hab ihn nicht wirklich verstanden :oops:

Gruß aus dem Bergischen

und hoffe es geht hier weiter mit dem Forum... (So wie es jetzt ist)


In erster Linie geht es um den Unterlassungsanspruch. Die Unterlassung wird erstmals außergerichtlich angestrebt. D.h. derjenige, der einen Unterlassung erreichen möchte, fordert den "Verletzenden" auf bestimmte Handlungen zu unterlassen. In diesem Fall war es die Verbreitung eines Postings und somit die Löschung. Dies wurde an den Forumsbetreiber gerichtet, der sich scheinbar dagegen wehrte oder es unterlies. In dem vorliegenden Fall gab es 2 Postings, wobei ein Verfasser durch sein Profil indentifizierbar war und der 2. nicht. (z.B. Gäste-Posting).

Nachdem die außergerichtliche "Unterlassungsbitte" keinen Erfolg hatte, wurde Unterlassungsklage eingereicht. In dem Fall sollte der Forumsbetreiber zum Entfernen der Nachricht verdonnert werden. Das zuständige LG verurteilte nun den Forumsbetreiber zum Entfernen des Posting von dem Unbekannten und lehnte dies für den bekannten Poster ab. Der "Verletzte" sollte diesen Unterlassungsanspruch direkt bei diesem geltend machen. Der Beitrag sollte somit vom Verfasser selbst gelöscht werden.

Der BGH hob das Urteil auf und ebnet somit den Weg hierhin, daß der Forumsbetreiber auch die von bekannten Verfassern zu entfernen hat. Damit kann man schon erkennen, daß der Forumsbetreiber bereits im Vorfeld auf "ordentliche" Posting zu achten hat. Das Problem bei Unterlassungserklärungen ist, daß in der Regel mit der Unterlassungserklärung auch eine Strafe bei erneuter Zuwiderhandlung verlangt wird.
Der BGH hat das Urteil ein wenig gemildert, in dem er aufführt, daß es ab Kenntniserlangen zu einem Anspruch kommt. Das bedeutet m.E., daß nicht generell jeder Beitrag auf z.B. "Ehrverletzung" geprüft werden müßte, vielmehr muss auf eine Reaktion von Dritten eine Aktion erfolgen und da ist die Beste wohl den Beitrag zu löschen. Wenn es sich um erkennbare Verletzungen handelt, z.B. Verbreitung von antisemitischen oder nationalsozialistischen Parolen, Beleidigungen o.a., dann ist der Forumsbetreiber vss. gleich gefragt, aber das versteht sich ja von alleine.

Juristerei ist fast so schwierig wie die Elektrik meiner Z :wink:

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Dietmar
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BeitragVerfasst: 02.04.2007, 21:48 
Zitat:
Juristerei ist fast so schwierig wie die Elektrik


Richtig also den Profis überlassen, und keine Panik verbreiten den der Fall ist mit mit diesen und manch anderen Forum nicht anwendbar.
Man muss sich schon genau mit den einzelnen Fällen genau auseinandersetzen, wie es mein Anwalt und sein Kollege sagte.
Genau so sehen es die anderen Juristen auch auf diversen Foren über das Recht und Urteil.

Eine Beleidigung ist nicht gleich eine Beleidigung da gibt es wider Abstufungen.

Oder ein Beispiel was vor kurzen auf der Straße stattgefunden hat und in den Medien war.
Da hat ein Bürger zu ein Polizeibeamten gesagt Bulle, was der Beamte mit einer Anzeige Ahndet.
Es kam vor Gericht und der Bürger wurde freigesprochen weil das Wort Bulle zu ein Polizeibeamten keine Beleidigung mehr ist.
Grund für den Richterspruch war die TV Serie der Bulle von Töls, und ihren großen Einschalt Quoten.
Ja so kann es gehen, es wird immer alles dramatisiert.
Bisher hat sich jeder hier an die Regeln gehalten, gut einige Leute wollten das Rad neu Erfinden, und sagten das geht so nicht, ist das nicht Strafbar.
Genau solche Leute da, muss man aufpassen die machen alles kaputt, aber auch hier kann das Gesetz eingreifen, und für solche Leute geht dann der Schuss nach hinten los.
Also immer schön den Ball flach halten und hier keine Panik verbreiten, wenn einen was stört dann bitte den jenigen Anschreiben, und meistens klärt es sich dann auf.
Also bitte keine P A N I K mache.


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BeitragVerfasst: 03.04.2007, 00:53 
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Zinamia hat geschrieben:
Das bedeutet m.E., daß nicht generell jeder Beitrag auf z.B. "Ehrverletzung" geprüft werden müßte, vielmehr muss auf eine Reaktion von Dritten eine Aktion erfolgen und da ist die Beste wohl den Beitrag zu löschen. Wenn es sich um erkennbare Verletzungen handelt, z.B. Verbreitung von antisemitischen oder nationalsozialistischen Parolen, Beleidigungen o.a., dann ist der Forumsbetreiber vss. gleich gefragt, aber das versteht sich ja von alleine.


Ja danke, das verstehe ich dann schon besser!
Aber ist denn nicht in dem Fall der Aufwand der betrieben werden muß der gleiche? Wer prüft denn in jedem Beitrag ob es sich um eine erkennbare Verletzung handelt oder ob es sich "nur" um eine Ehrverletzung handelt? Das kostet doch Zeit... und ist nicht Zeit gleich Geld? Ja und bei Nichtlöschung oder Nichterkennung holt wer welche Kohle von welchem Konto bei einer Klageeinreichung? Oder gibt es dann eine Kollektivschuld aller Forumsnutzer bei Gast"versagern"?
Man kriegt ja direkt Angst wenn man ein anderes Wort als "Grünberockter Bewegungsanalyst" (sprich: Geschwindigkeitskontrolleur) schreibt... :lol:

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 03.04.2007, 06:37 
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ZwischendurchTipper
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Nee, Nee,

so wie Schibi es ausführt. Keine Panik, der Beitrag sollte eigentlich keine Thematisierung von Unterlassungserklärungen hervorrufen oder das große Zittern auslösen.

Man sollte den Beitrag lesen, ein bischen den Hintergrund verstehen, sich so zu sagen etwas in der Ausdrucksweise disziplinieren oder wie man so schön sagt konditionieren.


Dann haben wir doch alle ein schönes virtuelles Zusammenleben.

Manche Sachen verstehen sich eigentlich von selbst.

Ich belasse es damit.

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BeitragVerfasst: 03.04.2007, 10:13 
Richtig erst Beitrag mal lesen und da zu noch die anderen Links zu den Beiträgen, den da ging es ja um was :wink: wo jeder Empfindlich Reagiert.
Deshalb sagte ich ja hier nicht Einsetzbar auch wenn man was schreibt.


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