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 Betreff des Beitrags: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 14.02.2013, 23:20 
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RundUmDieUhrPoster

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Beiträge: 360
Moin!

Habe da mal ne Frage, und zwar würde mich mal interessieren, ob irgendwer von euch schonmal ne Z nach mehr as 7 Jahren getüvt hat lassen.
Vor allem würde mich interessieren, wie das aussieht, wenn das Motorrad bei der 21er Abnahme nicht komplett original ist, in meinem Fall ohne 4-2-Auspuffanlage und Scheibenbremse hinten (Es geht um eine Z1000A2 mit Z900 Hinterrad/Schwinge/Trommel).
ICh habe letztes Jahr schön meine 4in2 verbimmelt, ohne dran zu denken, dass ich durch die lange Standzeit in ne Vollabnahme rutsche, daher frage ich mich, ob solch eine Abnahme auch z.B. mit einer 4-1-Marving etc. zu bestehen ist.

Irgendwer Erfahrungen gemacht? Bitte entschuldigt, falls es das Thema schon irgendwo gibt, ich war zu doof zum Finden!

Danke im Vorraus!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 15.02.2013, 05:23 
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ZwischendurchTipper

Registriert: 20.12.2009, 10:40
Beiträge: 109
Hallo!

Meine Z650 stand über 10 Jahre. Beim TÜV gab es keine Probleme. Das Bike ist bis auf den Lenker, Konis und die Marshal-Anlage original. Im Gutachten wurde ein "ungewöhnlich guter Erhaltungszustand" bescheinigt. Wenn die Nicht-Originalteile bzw. Umbauten zeitgenössisch sind und das Motorrad gepflegt ist, sollte es bei der Abnahme keine Probleme geben.

Beste Grüsse

Stefan


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 15.02.2013, 06:16 
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MittagspausenTipper

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Beiträge: 51
Wohnort: Anger - Aufham
Hallo,

hab meine zwar noch nicht angemeldet ist jetzt 20 Jahre stillgelegt.
Aber habe beim TÜV und bei der Zulassungsstelle schonmal nachgefragt. Auskunft lautette wenn die Originalpapiere
vorhanden sind wird ein ganz normaler TÜV gemacht und sonst nix erst ohne Papiere brauchst du den 21er


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 15.02.2013, 22:12 
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RundUmDieUhrPoster

Registriert: 18.08.2011, 20:56
Beiträge: 360
Danke für die Antworten!
Habe heute mit nem Schrauberkollegen gesprochen, der meinte auch, dass diese 7-Jahres-Regelung nicht mehr gibt.
Hatte es noch so in Erinnerung, scheint aber tatsächlich keine große Sache mehr zu sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 10.08.2017, 17:39 
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MittagspausenTipper

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Beiträge: 65
Wohnort: Gütersloh
Das Thema ist schon älter, im Prinzip wurde schon alles oben gesagt, aber hier nochmal eine Warnung vor Behörden und vor der TÜV Service Hotline.

Ich habe Online einen Termin beim TÜV gemacht.
Dort musste man sein Kennzeichen eintragen. Das hatte ich ja nicht, da abgemeldet seit 1994. Also mal vorsichtshalber angerufen, da ich sicher
gehen wollte, dass man mich nicht deshalb in eine Vollabnahme hineinbucht.

Die Dame sagte, dass es eine 7 Jahres Frist gäbe und deshalb eine Vollabnahme notwendig ist. Dann habe ich gesagt, dass das meines Wissens nach nicht stimmt.
Daraufhin meinte die, dass ich dann bei der Zulassungsstelle nachfragen soll.

Habe dann bei der Zulassungsstelle Lippstadt angerufen. Der Mann sagte, dass ich tatsächlich eine Vollabnahme benötige, da die Maschine über 10 Jahre abgemeldet war. :idee04:
Jetzt auch noch 10 Jahre. Kam mir alles komisch vor.

Dann wurde es mir zu blöd und ich habe beim Strassenverkehrsamt/Zulassungsstelle Gütersloh angerufen, die sind mir kompetent in Erinnerung.
Die Fraue meinte nein, ich brauche nur HU und Punkt.

Das "und" ist hier entscheidend.

Zitat:
Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!


Habe die Maschine problemlos zugelassen. Ich musste lediglich einen Wisch unterschreiben, dass die Maschien wieder in ein Register eingetragen wird, da es dort herausgelöscht war. Kostet aber nichts extra.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 11.08.2017, 11:41 
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Vielleicht noch als Info woher die 7 Jahresfrist stammt.
Nach 7 Jahren löscht das KBA die Daten von abgemeldeten Fahrzeugen.
Daher können Fahrzeuge ohne Papiere nur mit Vollabnahme nach 7 Jahren wieder zugelassen werden.
Hat man aber deutsche Papiere (egal wie alt), werden die Daten einfach neu erfasst.
Das gleiche gilt auch für Fahrzeuge mit dem COC-Papier, das ist dann quasi wie alte deutsche Papiere.

Bei allen anderen Fahrzeugen muss bei der Vollabnahme die Daten erzeugt werden, aus Datenblätter, ausländischen Papieren, Fahrversuchen etc.
D.H. je weniger Infos man hat, um so teurer wird die Vollabnahme. Insbesondere bei Fahrzeugen welche es so nie in Deutschland gab.

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Gruß Werner
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 11.08.2017, 17:10 
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Meine Z1 war über 8 Jahre stillgelegt und die Daten waren noch verfügbar. HU gemacht und angemeldet. Ich hatte aber den Brief auch noch.
Man muß auch unterscheiden zwischen Abmelden und Stilllegen. Abmelden bedeutet im Endeffekt ein KFZ endgültig aus dem Verkehr zu ziehen und nicht auf unbestimmte Zeit stilllegen was man umgangssprachlich gerne als abmelden bezeichnet.

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Gruß
Moos

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 11.08.2017, 21:05 
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MeisterSchreiber

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Na ja.... da bin ich jetzt auch mal gespannt....

Meine Möhre ist ja seit 1980 stillgelegt, also lächerliche 37 Jahre :mrgreen:
aber alles an deutschen Papieren dabei, inklusive der letzten Abmeldebescheinigung.

Wie ist das eigentlich, kann man die einfach zulassen, auch ohne TÜV und nach der
Zulassung zum TÜV fahren ?? oder geht das nur mit Kurzzeitkennzeichen, dann
tüven und danach zulassen ???

Danke und Gruß Markus

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yoroshiku onegai - shimasu


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 11.08.2017, 22:14 
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Kein TÜV => keine Zulassung
Meines Wissens nach bekommst nicht mal mehr ein KZK ohne TÜV.
Am besten bei der Zulassungsstelle mit den Papieren nachfragen was nötig ist, HU oder Vollgutachten.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 09:47 
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Kurzzeitkennzeichen für Fahrt zum TÜV geht. TÜV Terminbestätigung mitbringen.
Wenn du durchfällst muss der TÜV dir Geld abnehmen und ein Gutachten erstellen, sonst bekommst du nicht erneut ein Kurzzeitkennzeichen.

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Gruß Rainer


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 13:56 
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RundUmDieUhrPoster

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Mir war das zuviel Gefrickel. Karre aufn Hänger--->TÜV----> STV-Amt. Feddich.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 16:45 
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Hier fährt der TÜV aber nicht ohne Kurzzeitkennzeichen..........weil......ist ja nicht versichert

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ZGisi
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 16:49 
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RundUmDieUhrPoster

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Wenn der TÜV keinen großen Parkplatz hat, ok.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 16:55 
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ZGisi hat geschrieben:
Hier fährt der TÜV aber nicht ohne Kurzzeitkennzeichen..........weil......ist ja nicht versichert

Bei mir ist in jetzt über 30 Jahren kein einziger TÜVler auf den Bock gestiegen und gefahren.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 22:12 
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ZwischendurchTipper
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Dann ist es kein TÜVler. Selbstverständlich gehört eine Probefahrt zur TÜV-Prüfung.
Ich hatte - weder mit Kfz noch mit Moped - jemals irgendeine TÜV-Prüfung,
die ohne Probefahrt abgelaufen wäre.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 23:30 
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Ich hatte beides schon öfter, ist wohl wie immer Ermessenssache.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 12.08.2017, 23:36 
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RundUmDieUhrPoster
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Dann bin ja lauter Betrügern aufgesessen wenn das keine echten TÜVler waren. :D
Probefahrt mit dem Auto, jetzt wird es ja immer besser. Ausser Du meinst die 10 m zum Bremsenprüfstand. ;)
Sicher gibt es Prüfer die ne Runde drehen mit nem Bike, ist bei uns aber eher die Ausnahme und mir eben noch nie passiert.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 13.08.2017, 00:23 
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Wenn du in Hannover zum Haupt TÜV fährst, wollen sie immer damit fahren, da hat jeder Prüfer seinen Helm.
Wenn du TÜV in einer Autowerkstatt machst, wo der Prüfer nichtmal einen Helm hat, dann wird meist auch nicht gefahren.

Müssen Tüver eigentlich einen Mopedführerschein haben?

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 13.08.2017, 17:13 
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RundUmDieUhrPoster
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Vermutlich schon, denke nicht das deren Ihre Versicherung einspringt wenn so einer ohne Lizenz deinen Bock schrottet.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV nach mehr als 7 Jahren Standzeit/Stilllegung
BeitragVerfasst: 14.08.2017, 07:16 
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RundUmDieUhrPoster
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Moos hat geschrieben:
Vermutlich schon, denke nicht das deren Ihre Versicherung einspringt wenn so einer ohne Lizenz deinen Bock schrottet.


Und wenn doch, dann kommt sicherlich die Aussage von der Versicherung:
Was ist son 40 Jahre alter Bock schon noch wert? :lol05:

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