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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 07:35 
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Moin,

sorry...kenn´mich da nicht sooo aus, aber wenn ich das richtig habe.
- Verkaufe ich als Privatperson gibt´s keine Gewährleistung und kein Rückgaberecht, d.h. der Käufer bleibt auf seinem "Sc...ß" sitzen...
- Umgekehrt für mich als Käufer, dann hab ich den Schrott und kann ihn nicht erstattet bekommen..

Jetzt sagt Paypal das der Käufer auch dann 45 Tage "Käuferschutz" hat wenn er von Privatleuten kauft :idee04:
..............
Das ist etwas seltsam, aber vielleicht versuchen die bei Paypal damit Betrugsfälle auszugleichen, z.B. bei nicht gelieferter Ware....ansonsten wird´s schwer für Paypal....
Denn Paypal zahlt an der Verkäufer....und zwar umgehend

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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 08:35 
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Das Fernabsatzgesetz gilt für Haustürgeschäfte und Händler zu Endverbraucher. §355 + 356 BGB gelten somit nicht bei Geschäften unter nicht-Gewerblichen.
Nein, AGBs stehen nicht über Rechtsnormen. AGBs sind dazu da um unterhalb der Gesetze zu regeln.

Besteht ein Mangel an einer Ware, so hat jeder Privatmann das Recht auf Vertragserfüllung - hier die Mangelbeseitigung oder Nachbesserung. Der Vertrag hat weiter Bestand. siehe §434ff BGB

Aber im Zweifel immer nen Anwalt befragen...

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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 08:42 
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Achja, und ich werde als Verkäufer nie Paypal anbieten...

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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 09:29 
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luedeolli hat geschrieben:
Achja, und ich werde als Verkäufer nie Paypal anbieten...


Warum nicht :idee04:

Nur weil´s Geld kostet? Dein Geld bekommst du ja, oder hast du Bedenken das du eventuell Geld zurückgeben mußt :idee05:

Ich biete es auch nicht an, aber nur weil´s mit Kosten für mich verbunden ist :winken01:

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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 19:00 
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Z1000-Floyd hat geschrieben:
luedeolli hat geschrieben:
Achja, und ich werde als Verkäufer nie Paypal anbieten...


Warum nicht :idee04:

Nur weil´s Geld kostet? Dein Geld bekommst du ja, oder hast du Bedenken das du eventuell Geld zurückgeben mußt :idee05:

Ich biete es auch nicht an, aber nur weil´s mit Kosten für mich verbunden ist :winken01:

Ein Zahlungseingang über PayPal ist höchst unsicher. Wenn der Käufer warum auch immer einen Streitfall bei PayPal eröffnet seit Ihr höchstwahrscheinlich das Geld wieder los. PayPal macht immer einen auf guten Freund, ist aber bestrebt selber nie einen Schaden auszugleichen. :idea:

Wenn PayPal also dem (womöglich betrügerischen) Käufer gut Freund sein will, wird es dem Streitfall recht gegeben und das Geld fließt zum Käufer zurück. Und woher bekommt PayPal seine Auslagen die es durch seine eigene Kulanz hat? Von Euch den Verkäufern! :aerger07:

Entweder Ihr habt noch Geld bei PayPal stehen, dann ist dieses sofort weg. Oder Ihr rutscht ins Minus und PayPal sperrt Euch solange bis Ihr das ausgeglichen habt. Meistens springt auch noch Ebay bei der Sperre mit auf, da Ihr ja ein unseriöses PayPal Konto führt. :censored:

Lösung? Niemals selber PayPal als Verkäufer anbieten .... oder: Täglich seine Zahlungseingänge vom PayPal Konto auf sein richtiges Konto rüber schieben. So ist vielleicht irgendwann der PayPal Account gesperrt und die eigene Anschrift dort verbannt aber das hat man Geld sicher! PayPal macht Druck, hat aber bisher noch nie endgültig das Geld per Gericht eingeklagt. Vor Gericht müsste PayPal nämlich klären lassen, ob die überhaupt für Euch den Kaufvertrag annullieren dürfen. Und das werden die ganz bestimmt nicht vor Gericht ausfechten. :devil:


Umkehrschluss: Kauft Ihr bei jemanden der Euch nicht ganz koscher vorkommt immer per PayPal zahlen. So hat man immer noch eine gute Chance auf Reklamation und Auszahlung über PayPal. :daumen02:


Und zur "Garantiesache": Man kann als Privatmann zwar die Gewährleistung ausschließen, muss aber für einen richtigen Gegenstand bei Übergabe gerade stehen. Beispiel: Biete ich "Schutzblech, rostig" an, so darf es nicht noch gekürzt und verbeult sein. Sonst erfülle ich als Verkäufer nicht den Kaufvertrag. Garantie oder Gewährleistung greifen hier noch gar nicht. Erstmal muss das was beim Käufer ankommt auch dem Vertragsgegenstand entsprechen. Bild

In wieweit das in diesem Fall zutrifft kann ich jetzt nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist so die Gesetzeslage in Deutschland und der EU. :menschen02:

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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 19:08 
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Übrigens - Benötigen tut man nur folgenden Satz: "Verkauf von privat. Daher keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme."

Diese ganze Verweise auf angebliches EU Recht usw. sind alle sachlich falsch. Keine Paragraphen nennen, nur den einen Satz.

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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 20:25 
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:idee04: ....tja, wieder was gelernt.... :idee05:

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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 21:40 
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Bernie the Byte hat geschrieben:
Z1000-Floyd hat geschrieben:
luedeolli hat geschrieben:
Achja, und ich werde als Verkäufer nie Paypal anbieten...


Warum nicht :idee04:

Nur weil´s Geld kostet? Dein Geld bekommst du ja, oder hast du Bedenken das du eventuell Geld zurückgeben mußt :idee05:

Ich biete es auch nicht an, aber nur weil´s mit Kosten für mich verbunden ist :winken01:

Ein Zahlungseingang über PayPal ist höchst unsicher. Wenn der Käufer warum auch immer einen Streitfall bei PayPal eröffnet seit Ihr höchstwahrscheinlich das Geld wieder los. PayPal macht immer einen auf guten Freund, ist aber bestrebt selber nie einen Schaden auszugleichen. :idea:

Wenn PayPal also dem (womöglich betrügerischen) Käufer gut Freund sein will, wird es dem Streitfall recht gegeben und das Geld fließt zum Käufer zurück. Und woher bekommt PayPal seine Auslagen die es durch seine eigene Kulanz hat? Von Euch den Verkäufern! :aerger07:

Entweder Ihr habt noch Geld bei PayPal stehen, dann ist dieses sofort weg. Oder Ihr rutscht ins Minus und PayPal sperrt Euch solange bis Ihr das ausgeglichen habt. Meistens springt auch noch Ebay bei der Sperre mit auf, da Ihr ja ein unseriöses PayPal Konto führt. :censored:

Lösung? Niemals selber PayPal als Verkäufer anbieten .... oder: Täglich seine Zahlungseingänge vom PayPal Konto auf sein richtiges Konto rüber schieben. So ist vielleicht irgendwann der PayPal Account gesperrt und die eigene Anschrift dort verbannt aber das hat man Geld sicher! PayPal macht Druck, hat aber bisher noch nie endgültig das Geld per Gericht eingeklagt. Vor Gericht müsste PayPal nämlich klären lassen, ob die überhaupt für Euch den Kaufvertrag annullieren dürfen. Und das werden die ganz bestimmt nicht vor Gericht ausfechten. :devil:


Umkehrschluss: Kauft Ihr bei jemanden der Euch nicht ganz koscher vorkommt immer per PayPal zahlen. So hat man immer noch eine gute Chance auf Reklamation und Auszahlung über PayPal. :daumen02:


Und zur "Garantiesache": Man kann als Privatmann zwar die Gewährleistung ausschließen, muss aber für einen richtigen Gegenstand bei Übergabe gerade stehen. Beispiel: Biete ich "Schutzblech, rostig" an, so darf es nicht noch gekürzt und verbeult sein. Sonst erfülle ich als Verkäufer nicht den Kaufvertrag. Garantie oder Gewährleistung greifen hier noch gar nicht. Erstmal muss das was beim Käufer ankommt auch dem Vertragsgegenstand entsprechen. Bild

In wieweit das in diesem Fall zutrifft kann ich jetzt nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist so die Gesetzeslage in Deutschland und der EU. :menschen02:


Bernie bringt es auf den Punkt. Das deckt sich komplett mit meinen Erfahrungen. Handy nach Belgien verkauft und der Käufer reklamiert das tatellose Handy. Er beantragt Käuferschutz und Paypal gesteht ihm zu das Handy zurückzugeben. Jetzt kommts: Der Nachweis des Versandes genügt Paypal zur Rückzahlung. Bei mir kommt ein Bäutel Sand an. Paypal verlangt Kopie der Strafanzeige. Polizei verweigert da Tatbestand der Akteneinsicht. Ich müsste nun einen Anwalt nehmen um die Bescheinigung zu bekommen da nur ein Anwalt Akteneinsicht bekommt. ect. ect.
Alles was ich per Mail bekommen habe sind vorgefertigte automatisierte Textblöcke. Hat nen halbes Jahr gedauert um das Geld wieder zu bekommen. Seid dem akzeptiere ich als Verkäufer nie wieder Paypal. Paypal scheint mir vollkommen durchautomatisiert. Versteckt sich inter einem undurchsichtigen AGB-Djungel. Anrufen kann man zwar, aber man kommt zu keinem Entscheidungsträger durch (gibts die überhaupt?). DU kannst da nichtmal ein Fax hinschicken wenn man dich nicht darum gebeten hat und DU das Faxformular mit dem Strichcode nicht verwendest. Wird nämlich automatisch dem Fall zugeordnet. (man merke: Strichcode=automatische Verarbeitung!!!)

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Z-Stammtisch Bremen, jeden 1. Sonntag im Monat Gasthof zur Linde in Stuhr Fahrenhorst and der B51 um 10:30.


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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 26.07.2010, 22:55 
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MeisterSchreiber
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Bernie the Byte hat geschrieben:
Lösung? Niemals selber PayPal als Verkäufer anbieten .... oder: Täglich seine Zahlungseingänge vom PayPal Konto auf sein richtiges Konto rüber schieben. So ist vielleicht irgendwann der PayPal Account gesperrt und die eigene Anschrift dort verbannt aber das hat man Geld sicher! PayPal macht Druck, hat aber bisher noch nie endgültig das Geld per Gericht eingeklagt. Vor Gericht müsste PayPal nämlich klären lassen, ob die überhaupt für Euch den Kaufvertrag annullieren dürfen. Und das werden die ganz bestimmt nicht vor Gericht ausfechten. :devil:
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So scheint es zu sein. Ohne hier die Leute mit meinem Gedänst quälen zu wollen: genau DAS Thema fechte ich soeben aus.
Mancher hier weiß, welchen Job ich mache, andere nicht. Letztlich ists auch egal...
Jedenfalls hat man mit mir dieses grauselige Spiel gespielt. Käufer aus USA kauft was von mir.
Dann jammert er bei den Blähballern herum, sein Kram sei nicht da. Zack, war der Konflikt eröffnet.
Also Nachweis des Versandes, "Überprüfung" durch Blähball. Ergebnis: "Verfahren eingestellt." :applaus01:
Am selben Tag, vermutlich in derselben Sekunde, wird vom Käuferlein ein neuer "Konflikt" eröffnet: diesmal ist der Artikel angekommen, aber soll Mist sein... :devil:
Aha. Nun, da kommt dann Blähball ins Spiel und leitet eine "Untersuchung" ein... Muhaha. :daumen02:
Unter Hinweis, dass das Käuferlein ganz offensichtlich ein Abzocke rist, blubbern die Bläballer tage- und wochenlang herum. Ergebnis: Sie entscheiden gegen mich (hört hört). Also ware zurück, Geld zurück.
Das Käuferlein muss zuerst schicken. Der Kram kommt an. Wider Wochen später. Inhalt ist aber nicht identisch. Geschickt (fast-)Neukram; zurück gekommen ist kaputter Gebrauchtkram. Der Artikel als solches ist identisch. Vermutlich ist das ne Masche des Käuferleins, der mit den Teilen handelt.
Blähball überprüft wieder wochenlang - und gibt dem Käuferlein recht. :aerger04:
Nun will Blähball Kohle. Dumm nur, weil ich diese Supergeschäftsleute richtig eingeschätzt habe, ist das Konto längst leer :devil:.
Seit dem bekomme ich ein über den anderen Tag "Mahnmails" - selbst der Spamfilter nutzt nichts. der Dreck kommt trotzdem durch.
Nun haben wir ein wenig hin- und hergschreibselt. Ich hab vor etwa 4 Wochen drum gebeten, mich endlich zu verklagen :kampf02: . Die sind ja im Recht... :angel: :idee05: :winken01: :devil: :engel02:
Aber - bisher - passiert nix. Außer dem Spamkram - der geht weiter.

Mal sehen, wie es weitergeht.

Gruß

ELR-21

PS: am meisten auf den Senkel geht mir diese Sprache von Blähball - die hat so was sektenhaftes... :aerger04:

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KERKER kicks ass!

---
Der Hektiker rast noch bei Gelb über die Ampel;
der Besonnene wartet, bis endlich Rot ist!

Es gibt Leute, die fahren so langsam....die werden nicht geblitzt, die werden gemalt..


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 Betreff des Beitrags: Re: PayPal Zahlung §355 und 356 BGB keine Gültigkeit???
BeitragVerfasst: 27.07.2010, 16:49 
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MittagspausenTipper

Registriert: 01.09.2007, 07:31
Beiträge: 86
Wohnort: 79258 hartheim
Tja.als Verkäufer ist Paypal scheisse.Und zu diesem Privatgeschäft und Gewährleistungsgedöns:Ich hab mir angewöhnt bei defekten Artikeln selber hinzufahren,oder wenns weiter weg ist einen Freund hinzuschicken.


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